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   OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91   

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https://dejure.org/1991,5088
OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91 (https://dejure.org/1991,5088)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.1991 - 3 L 54/91 (https://dejure.org/1991,5088)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 (https://dejure.org/1991,5088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft; Rechtsschutz bei Verletzung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Jagdgenossen; Formulierung der Tagesordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 L 165/90

    Abtrennung eines genossenschaftlichen Jagdbezirkes wegen des Erwerbes einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91
    Diese Verfügung ist nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 06. Dezember 1990 zum Verfahren 3 L 165/90 bestandskräftig geworden.

    Diese Voraussetzungen könnten für die Flurstücke 5, 6 und 7 der Flur 2 der Gemarkung S. zutreffen, die in Folge der Erweiterung des Eigenjagdbezirks des Klägers im Jahre 1985 vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Beklagten abgetrennt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 06.12.1990 - 3 L 165/90).

  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91
    Da die Verwaltungsgerichtsordnung kein abgeschlossenes System von Klagearten kennt, sind die Verwaltungsgerichte befugt, zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, den Artikel 19 Abs. 4 GG fordert, die VwGO auszulegen und ihre Regelungen fortzubilden (BVerwG, Beschluß vom 07.03.1980 - 7 B 58.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179 zu einer Kommunalverfassungsstreitigkeit).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65

    Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91
    Nach allgemeiner Auffassung ist daher jeder Jagdgenosse befugt, Verpachtungsbeschlüsse der gerichtlichen Nachprüfung zu unterziehen (Art. 19 Abs. 4 GG), wenn er geltend macht, sie seien durch Verletzung solcher Normen zustandegekommen, die der Wahrung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Jagdgenossen dienen (ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.1967 - I C 47.65 - RdL 1967, 137).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1987 - 5 S 1361/86

    Entscheidung eines Gemeinderats über eine Jagdverpachtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91
    Überwiegend wird in Rechtsprechung und Literatur die allgemeine Feststellungsklage im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO als richtige Klageart angenommen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17.02.1983 - 14 OVG A 260/80 -RdL 1983, 206; OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.1987 - 8 A 15/86 - JE IV Nr. 49; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.1987 - 5 S 1361/86 - JE IV Nr. 62; VG Schleswig, Urteil vom 17.07.1990 - 7 A 387/89 - JE IV Nr. 67).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1987 - 8 A 15/86
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1991 - 3 L 54/91
    Überwiegend wird in Rechtsprechung und Literatur die allgemeine Feststellungsklage im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO als richtige Klageart angenommen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17.02.1983 - 14 OVG A 260/80 -RdL 1983, 206; OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.1987 - 8 A 15/86 - JE IV Nr. 49; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.1987 - 5 S 1361/86 - JE IV Nr. 62; VG Schleswig, Urteil vom 17.07.1990 - 7 A 387/89 - JE IV Nr. 67).
  • VG Halle, 27.02.2009 - 3 A 124/06
    Die dem einzelnen Jagdgenossen zustehenden Mitwirkungsrechte bei der Willensbildung der Jagdgenossenschaft sind damit ebenfalls dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09. Februar 1967 ­ BVerwG I C 47.65 -, Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 1; OVG Schleswig-Holstein, Urt.. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, zitiert nach juris).

    Die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die der Wahrung der Mitgliedschaft und Mitwirkungsrechte der Jagdgenossen dienen, kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur dann mit Erfolg vorgebracht werden, wenn sie sich auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt hat, es also bei richtigem Verfahren zu einem anderen Beschlussergebnis gekommen wäre oder hätte kommen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 09. Februar 1967, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Urt. v. 14. August 1984 - 14 A 71/82 -, Jagdrechtliche Entscheidungen ab 1985, IV Nr. 32; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, zitiert nach juris).

    Denn nur so können die Jagdgenossen entscheiden, ob sie an der Jagdgenossenschaftsversammlung teilnehmen und ihr in § 9 Abs. 3 BJagdG verankertes Stimmrecht ausüben, weil der Gegenstand der Abstimmungen auf ihr Interesse stößt, oder ob sie auf ihre Teilnahme verzichten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, zitiert nach juris; VG Osnabrück, Urt. v. 08. April 2008 - 1 A 581/06 -, zitiert nach juris).

  • VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06

    Versammlungsablauf und Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft

    Dem von der Rechtsprechung (vgl. u.a. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, RdL 1991, 276) aufgestellten Formalerfordernis, dass von den einzelnen in einer Einladung zur Mitgliederversammlung aufgelisteten Tagesordnungspunkten für die Jagdgenossen eine Anstoßwirkung ausgehen muss, so dass diese entscheiden können, ob sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, weil die dort behandelte Thematik auf ihr Interesse stößt oder ob sie auf eine Teilnahme verzichten, ist insoweit jedenfalls genügt.
  • VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05

    Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter

    Vielmehr entfaltete die Einladung eine hinreichende Anstoßwirkung (dazu OVG Schleswig, Urt. v. 20.6.1991 - 3 L 54/91 - in juris), weil sich bei dieser Ankündigung jeder Jagdgenosse entscheiden konnte, ob er an der erneuten Abstimmung und der vorangehenden Willensbildung mitwirken wollte, und es ihm bei fehlender Kenntnis unbenommen blieb, sich von der Jagdgenossenschaft eine Abschrift des Protokolls der Sitzung vom 3. April 2004 zu besorgen und sich so über die genauen Inhalte der Beschlussfassung zu informieren.
  • VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08

    Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.05.1993 - 8 R 91/91, 8 R 92/91, 8 R 93/91 - zit. nach juris; OVG Schleswig, Urteil vom 20.06.1991 - 3 L 54/91 -, RdL 1991, 276 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 7; BayVGH, Urteil vom 19.03.1987 - 19 B 86.02486 -, BayVBl. 1988, 534 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 53.
  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 3 A 429/17

    Jagdgenossenschaft; Mitgliederversammlung; Ladungsmangel; Feststellungsklage;

    Für die Kausalität ist erforderlich und ausreichend, dass nicht auszuschließen ist, dass der Fehler Einfluss auf die Beschlussfassung gehabt hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 23 zu Personalratswahlen; OVG Schl.-H., Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, juris Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.1993 - 3 L 250/92
    Da eine gerichtliche Nachprüfbarkeit von Verpachtungsbeschlüssen der Jagdgenossenschaft geboten ist, wäre gegebenenfalls zumindest Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage eigener Art zu gewährleisten (vgl. Urteil des Senats vom 20.06.1991 - 3 L 54/91 - mwN).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2023 - 1 M 12/23

    Aus einer Jagdgenossenschaftssatzung abgeleiteter Anspruch eines Jagdgenossen auf

    Sie haben u. a. ein eigenes Recht auf Teilhabe am körperschaftlichen Willensbildungsprozess nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, das sich insbesondere aus ihrem Stimmrecht bei Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft ergibt (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BJagdG; s. OVG SH, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, juris Rn. 25).
  • VG Meiningen, 09.09.2010 - 2 K 494/08

    Einordnung von Beschlüssen der Jagdgenossen als eine im Innenverhältnis wirkende

    In Streit stehen mithin mögliche Mitwirkungsrechte des Klägers beruhend auf der Satzung der Beklagten, welche damit ebenfalls dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, U. v. 20.06.1991 - 3 L 54/91 - [...]).
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